Ein umfassendes Verfahren für die Zusammenarbeit mit einem Vertragshersteller von Nahrungsergänzungsmitteln
30 Juni, 2025

Die Herstellung und Markteinführung von Nahrungsergänzungsmitteln ist ein komplexer Prozess, der nicht nur eine gute Idee, sondern auch umfangreiche Erfahrung, technologische Ausstattung und Kenntnisse der Vorschriften erfordert. Deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen für die Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmitteln. Wie sieht die Zusammenarbeit mit einem Lohnhersteller Schritt für Schritt aus – von der ersten Beratung bis zur endgültigen Produktion? Wir erklären es Ihnen.
Erste Schritte: Von der Idee und Beratung bis zum Projektangebot
Bei Nahrungsergänzungsmitteln folgt die Lohnherstellung klar definierten Phasen. Die erste ist die Erstberatung, bei der die Bedürfnisse des Kunden analysiert werden. Der Hersteller sammelt Informationen über das Produktkonzept, die Funktion und die gewünschte Darreichungsform. Wichtig ist auch, festzulegen, an wen sich das Endprodukt richtet und wie es auf den Markt gelangen soll. Nach Erhebung dieser Informationen berät der Lohnhersteller, wie das Projekt optimiert werden kann, um seine Erfolgschancen am Markt zu erhöhen. Es wird auch ein Angebot mit Angabe der Mindestbestellmenge (MOQ) erstellt.
Die Mindestbestellmenge (MOQ), die für eine Serienproduktion erforderlich ist, kann je nach Darreichungsform variieren. Zum Beispiel können Hartkapseln oder Sachets eine Mindestbestellmenge von 150.000 bzw. 75.000 Einheiten erfordern. Ist die Bestellung zu klein, kann dies zu höheren Stückkosten oder sogar zur Undurchführbarkeit des Projekts führen.
Sehen Sie, wie die Zusammenarbeit mit eubioco aussieht. Wir sind auf die Lohnherstellung von Arzneimitteln spezialisiert – sowohl verschreibungspflichtige (Rx) als auch frei verkäufliche (OTC). Außerdem verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmitteln – inklusive Entwicklung, Produktion, Anmeldung und Markteinführung. Wir bieten einen ganzheitlichen Ansatz für den gesamten Lohnherstellungsprozess – von der Idee bis zum fertigen Produkt.
Produktgrundlage: Rezeptur, Rohstoffeinkauf, Vorschriften und Qualitätskontrolle
Die nächste Phase in der Lohnherstellung umfasst die Rezepturerstellung und die Auswahl geeigneter Rohstoffe. Der Hersteller entwickelt zusammen mit einem Team von Technologie- und Fachspezialisten eine Zusammensetzung, die nicht nur den Markttrends entspricht, sondern auch alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt.
Die Zusammenarbeit mit einem Lohnhersteller umfasst daher:
- Labortests der Inhaltsstoffe zur Sicherstellung der Stabilität und Konformität des Endprodukts mit zulässigen Stoffen und Dosierungen,
- Erstellung und Einreichung der Notifikationsunterlagen beim polnischen Hauptsanitätsinspektorat (GIS),
- Implementierung und Anwendung zentraler Lebensmittelsicherheitsstandards wie GMP (Good Manufacturing Practice), HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) und GHP (Good Hygiene Practice),
- Etikettierung und Verpackung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und Rates.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist eine Qualitätskontrolle in jeder Produktionsphase vorgeschrieben. Diese umfasst die Analyse der Rohstoffe, die Überprüfung der Prozessparameter sowie die Analyse des Endprodukts auf deklarierte Inhaltsstoffe, Stabilität und das Nichtvorhandensein von Verunreinigungen.
Der Kernprozess: Produktion; Letzte Etappen: Verpackung, Etikettierung und Versandvorbereitung
Ein typischer Lohnherstellungsprozess für Nahrungsergänzungsmittel dauert je nach Rohstoffverfügbarkeit, Rezepturkomplexität und Projektspezifikation 12 bis 16 Wochen. Bevor das Produkt ein Lager, Geschäft oder Distributionszentrum erreicht, umfasst die finale Phase nicht nur die Produktion, sondern auch:
- Einzelverpackung (z. B. in Blistern oder Sachets),
- Versiegelung und Sicherung des Produkts,
- Etikettierung gemäß den Vorschriften,
- Sammelverpackung – für Logistik und Lagerung.
Gut zu wissen: Unternehmen mit umfassender Erfahrung in der Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmitteln bieten oft zusätzliche Dienstleistungen an – wie Lagerung oder B2C-Logistik. Dieses umfassende Kooperationsmodell unterstützt das Wachstum der Marke und erhöht die Erfolgschancen auf dem Markt.
Die Lohnherstellung ist ein mehrstufiger Prozess, der spezielles Know-how und moderne Technologie erfordert. All das bietet eubioco, zu dem auch das Unternehmen Laboratorium Galenowe Olsztyn gehört. Durch die Zusammenarbeit mit eubioco erhalten Sie eine Kombination aus Erfahrung, innovativer Technologie, umfassender Beratung und professionellem Partnerschaftsansatz. Weitere Informationen finden Sie in unserem Produktportfolio und im Blogartikel Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmitteln – Schritt für Schritt.
Nahrungsergänzungsmittel – Produktion – Häufig gestellte Fragen
I. Wie lange dauert ein typischer Lohnherstellungsprozess vom Auftrag bis zur Lieferung?
Ein typischer Lohnherstellungsprozess für Nahrungsergänzungsmittel dauert je nach Rohstoffverfügbarkeit, Rezepturkomplexität und Projektspezifikation 12 bis 16 Wochen.
II. Benötige ich eine fertige Rezeptur oder hilft der Hersteller bei der Entwicklung?
Nein, bei Nahrungsergänzungsmitteln kann der Lohnhersteller eine Rezeptur auf Basis des vorher gemeinsam definierten Produktkonzepts entwickeln.
III. Unterstützt der Lohnhersteller bei der GIS-Notifikation?
Ja, Lohnhersteller im Bereich Nahrungsergänzungsmittel bieten häufig Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung der Notifikationsunterlagen an das GIS an.
IV. Was bedeutet MOQ und warum ist es wichtig für Preisgestaltung und Produktionsplanung?
MOQ (Minimum Order Quantity) ist die Mindestbestellmenge, die erforderlich ist, um eine wirtschaftliche Serienproduktion zu starten.
V. Welche Unterlagen sind für die Aufnahme der Zusammenarbeit mit dem Hersteller erforderlich?
Zur Aufnahme der Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmitteln benötigt man: ein Produktbriefing, Annahmen zur Verpackung und Etikettierung sowie optional eine Rezepturspezifikation.
VI. Ist der Lohnhersteller verantwortlich für Etikettierungsfehler?
Ja, wenn das Etikett vom Hersteller erstellt wurde, trägt dieser die Verantwortung. Wird das Etikett vom Auftraggeber bereitgestellt, liegt die Verantwortung bei diesem – sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Quellen
- Biznes.gov.pl – Informations- und Serviceportal für Unternehmer (2022). Was muss auf dem Etikett stehen? [online]. Verfügbar unter: https://biznes.gov.pl/pl/portal/001770 [Zugriff am: 21.05.2025]
- Hauptsanitätsinspektorat – Portal Gov.pl (2025). ELEKTRONISCHES MELDESYSTEM: Meldung der ersten Markteinführung (Nahrungsergänzungsmittel, angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere Gruppen) [online]. Verfügbar unter: https://www.gov.pl/web/gis/… [Zugriff am: 21.05.2025]
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel…